• Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes osteopathische Behandlungen, welche von den Ordentlichen Mitgliedern (siehe Therapeutenliste) des MTVO (Manualtherapeutischer Verband für Osteopathie) durchgeführt wurden.

 

  • Die FOST-Akademie Absolventen sind nach Abschluss ihrer osteopathischen Ausbidlung berechtigt Ordentliche Mitglieder des MTVO zu werden. Die Handhabung der Erstattung durch die Krankenkassen wird fortlaufend modifiziert, daher sind die Angaben ohne Gewähr.

 

Link für nähere Informationen

 

 

 

 

Auszug aus der Homepage der

Techniker Krankenkasse

 

Osteopathische Behandlung 

Immer mehr Menschen vertrauen heute auf die Wirksamkeit von alternativen, ergänzenden oder komplementären Heilmethoden, da diese allgemein als besser verträglich gelten und mit weniger Nebenwirkungen verbunden sind.

 

 

Die Osteopathie umfasst die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem. Als sanfte und ganzheitliche Heilmethode verzichtet sie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.

 

Die Therapie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt. Sie richtet sich nicht auf die Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptome. Die Selbstheilungskräfte des Patienten spielen dabei eine zentrale Rolle.

 

Osteopathie als TK-Leistung

Im Rahmen einer Satzungsleistung haben TK-Versicherte die Möglichkeit, sich osteopathisch behandeln zu lassen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die osteopathische Behandlung wird vorab durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

  • Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Leistungsumfang

Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

 

Abrechnung

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein.